Erklärung zur Barrierefreiheit – Espace Pro Fulli
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eiffage verpflichtet sich, seine Websites, Intranet- und Extranet-Seiten, mobilen Anwendungen, Softwarepakete und digitale Stadtmöbel gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen folgende Strategie und Maßnahmen um:
- Ausarbeitung eines mehrjährigen Plans zur Barrierefreiheit 2025-2027
- Umsetzung eines Aktionsplans 2025 einschließlich einer Bilanz der 2024 durchgeführten Maßnahmen
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Fulli-Profi-Bereich.
KONFORMITÄTSSTATUS
Der Espace Pro Fulli entspricht nicht den allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit, da keine gültigen Auditergebnisse vorliegen, anhand derer die Einhaltung der Kriterien gemessen werden könnte. Daher sind im Folgenden keine Nichtkonformitäten und Ausnahmeregelungen aufgeführt.
ERSTELLUNG DIESER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG
Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.
RÜCKMELDUNG UND KONTAKT
Wenn Sie nicht auf einen Inhalt oder Dienst zugreifen können, können Sie sich an den Verantwortlichen der Website wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.
Senden Sie eine Nachricht an: Accessibilite@eiffage.com
Rechtsmittel
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden.
Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
Schreiben Sie eine Nachricht an den Ombudsmann (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/
Wenden Sie sich an den Beauftragten des Ombudsmanns in Ihrer Region (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues)
Senden Sie einen Brief per Post (kostenlos, keine Briefmarke erforderlich)
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07