Erklärung zur Barrierefreiheit – Fulli
Hier finden Sie alle Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit der Marke Fulli.
Erklärung zur Barrierefreiheit – Fulli
Hier finden Sie alle Informationen zur Erklärung zur Barrierefreiheit der Marke Fulli.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eiffage verpflichtet sich, seine Websites, Intranet- und Extranet-Seiten, mobilen Anwendungen, Softwarepakete und digitale Stadtmöbel gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Fulli (https://www.fulli.com/).
Konformitätserklärung
Die Website Fulli entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten nicht den allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.
Testergebnisse
Die von der Firma Tanaguru am 4. Juli 2025 durchgeführte Konformitätsprüfung ergab Folgendes:
• Konformitätsrate der geprüften Stichprobe: 35 % der Kriterien der RGAA-Version 4.1 werden in der gesamten Stichprobe (14 Seiten) erfüllt.
Nicht zugängliche Inhalte
Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
Keine
Keine
Diese Erklärung wurde am 4. Juli 2025 erstellt.
Die Tests der Webseiten wurden mit folgenden Kombinationen aus Webbrowsern und Bildschirmleseprogrammen durchgeführt:
Bei der Bewertung wurden folgende Instrumente verwendet:
Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden:
Feedback und Kontakt
Wenn Sie nicht auf Inhalte oder Dienste zugreifen können:
Rechtsmittel
Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden.
Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.