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Erklärung zur Barrierefreiheit – Fulli-App

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eiffage verpflichtet sich, seine Websites, Intranet- und Extranet-Seiten sowie seine mobilen Anwendungen, Softwarepakete und digitale Stadtmöbel gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen die folgende Strategie und Maßnahmen um:

Ausarbeitung eines mehrjährigen Plans zur Barrierefreiheit 2025-2027

Umsetzung eines Aktionsplans 2025 einschließlich einer Bilanz der 2024 durchgeführten Maßnahmen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Fulli-Anwendung.

KONFORMITÄTSSTATUS

Die Fulli-Anwendung entspricht nicht den allgemeinen Anforderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit, da keine gültigen Auditergebnisse vorliegen, anhand derer die Einhaltung der Kriterien gemessen werden kann. Daher sind im Folgenden keine Nichtkonformitäten und Ausnahmeregelungen aufgeführt.

ERSTELLUNG DIESER BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 erstellt.

FEEDBACK UND KONTAKT

Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verantwortlichen der Website wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Senden Sie eine Nachricht an: Accessibilite@eiffage.com

RECHTSBEHELFE

Dieses Verfahren ist in folgendem Fall anzuwenden.

Sie haben dem Verantwortlichen der Website einen Mangel an Barrierefreiheit gemeldet, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Dienste des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

Schreiben Sie eine Nachricht an den Ombudsmann (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/

Wenden Sie sich an den Beauftragten des Ombudsmanns in Ihrer Region (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues)

Senden Sie einen Brief per Post (kostenlos, keine Briefmarke erforderlich) 
Ombudsmann
Libre réponse 71120 
75342 Paris CEDEX 07