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Adaptive Bremsleuchten: Eine neue Ausstattung für Neuwagen ab diesem Sommer

Am 7. Juli tritt eine neue Stufe der europäischen Verordnung GSR2 in Kraft, deren Ziel es ist, die Standards für die Verkehrssicherheit auf dem Kontinent zu überarbeiten. Zu den neuen vorgeschriebenen Ausstattungsmerkmalen gehört eine wichtige Neuerung: adaptive Bremsleuchten. 

Adaptive Bremsleuchten: So funktionieren sie 

Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle in der Europäischen Union zugelassenen Neuwagen mit diesem neuen Beleuchtungssystem am Heck ausgestattet sein. Dieses soll Unfälle reduzieren und bei einer Notbremsung wertvolle Sekunden gewinnen.  

Das Signal passt sich dem Bremsvorgang an

Im Straßenverkehr kann jede abrupte Bremsung das nachfolgende Fahrzeug überraschen, wodurch das Risiko eines Auffahrunfalls steigt. Konkret bedeutet dies: Um die hinteren Fahrzeuge visuell zu warnen, blinken die Bremslichter automatisch, sobald bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h gebremst wird. Die Bremslichter wechseln dann von Dauerlicht zu schnellem Blinken.

Welche Parameter werden zur Aktivierung dieser Funktion berücksichtigt?

Zur Auslösung der adaptiven Bremsleuchten ist kein Eingreifen des Fahrers erforderlich. Zur Aktivierung ist das Fahrzeug mit Sensoren ausgestattet, die Folgendes analysieren:  

  • Die Fahrzeuggeschwindigkeit
  • Den Druck im Bremskreis
  • Die Aktivierung des ABS
  • Die Stärke der Verzögerung
  • Der Nutzen dieser Ausstattung beruht auf einem physiologischen Prinzip

Die Europäische Union stützt sich auf wissenschaftliche Studien, die belegen, dass das menschliche Gehirn schneller auf ein dynamisches als auf ein statisches Signal reagiert. Diese Studien sprechen von einer durchschnittlichen Verkürzung der Reaktionszeit des Fahrers um 0,2 Sekunden. Das mag gering erscheinen, doch in Wirklichkeit bedeutet dieser Zeitgewinn einen Abstand von etwa 4,4 Metern bei 80 km/h und fast 5,5 Metern bei 100 km/h zwischen den beiden Fahrzeugen. 

Was sich für Autofahrer im Juli ändert

Von dieser Maßnahme betroffene Fahrzeuge

Besitzer von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen brauchen sich keine Sorgen zu machen, da diese Maßnahme ausschließlich für Neufahrzeuge gilt. Die GSR2 betrifft nämlich Fahrzeuge der Klasse 1 sowie leichte Nutzfahrzeuge. Für Wohnmobile und Lkw wird ein spezieller Zeitplan für die Umsetzung festgelegt.

Weitere ab Juli vorgeschriebene Ausstattungen

Ab diesem Sommer werden durch die GSR2 auch neue Fahrerassistenzsysteme vorgeschrieben:

  • Automatische Notbremsung mit Fußgänger- und Radfahrererkennung
  • Müdigkeitserkennung
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent  
  • Spurhalteassistent in kritischen Situationen
  • Ereignisdatenschreiber, auch „Blackbox“ genannt
  • Technische Vorbereitung für eine künftige Wegfahrsperre mit Alkoholtest

Obwohl einige Fahrzeuge diese Funktion bereits integrieren, wie beispielsweise bestimmte Modelle der Marke Hyundai, wird die Einführung dieser Verordnung dazu beitragen, diese Vorrichtung weiter zu verbreiten und das Unfallrisiko erheblich zu senken.