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Steuer, Abgaben und Prämie für Elektrofahrzeuge für Unternehmen

Unternehmen sehen sich zunehmend veranlasst, ihre Fahrzeugflotte zu begrünen. Elektrofahrzeuge sind eine strategische Alternative, nicht nur um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, sondern auch, um von den günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen zu profitieren. Der Staat setzt verschiedene Maßnahmen ein, um die Einführung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge für Unternehmen sind jedoch in ständiger Bewegung und werfen Fragen zu ihrer Zukunft auf. Welche Regelungen sind derzeit in Kraft? Wie können Unternehmen diese nutzen, um den Übergang zu Elektrofahrzeugen zu erleichtern? Werden geldwerte Vorteile in Frage gestellt?

Warum interessieren sich Unternehmen für Elektrofahrzeuge?

Unternehmen zeigen ein wachsendes Interesse an Elektrofahrzeugen, das durch eine Kombination aus wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen motiviert ist. In finanzieller Hinsicht profitieren sie von einer deutlichen Senkung der Betriebskosten aufgrund geringerer Nutzungs- und Wartungskosten. Darüber hinaus steigern steuerliche Anreize wie Steuerbefreiungen sowie finanzielle Hilfen wie der Umweltbonus die wirtschaftliche Attraktivität dieser Fahrzeuge.

Die Einführung von Elektrofahrzeugen ermöglicht es den Unternehmen auch, neue Umweltvorschriften einzuhalten, insbesondere in städtischen Umweltzonen (Low Emission Zones, LEZ). Dies ist Teil einer umfassenderen Strategie der sozialen und ökologischen Verantwortung, wodurch das Image des Unternehmens bei Kunden und Partnern verbessert wird. Schließlich kann das Angebot von elektrischen Dienstfahrzeugen als attraktiver Vorteil für die Mitarbeiter gesehen werden, der zur Aufwertung der Humanressourcen beiträgt.

Somit stellt der Umstieg auf Elektrofahrzeuge für Unternehmen eine Möglichkeit dar, wirtschaftliche Leistung, Einhaltung von Vorschriften und ökologisches Engagement miteinander zu verbinden.

Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Elektrofahrzeuge sind von der „Taxe sur le Véhicules de Société“ (TVS) befreit, was eine erhebliche Ersparnis bei den jährlichen Haltekosten bietet. Plug-in-Hybride, die weniger als 21 g/km CO₂ ausstoßen, profitieren ebenfalls von dieser Befreiung.

Ab März 2025 wird eine jährliche Abgabe für Unternehmen mit einer Flotte von mehr als 100 leichten Fahrzeugen eingeführt, um die Einführung von emissionsarmen Modellen zu fördern. Die Steuer wird auf der Grundlage der Differenz zwischen dem tatsächlichen Anteil dieser Fahrzeuge an der Flotte und einer Mindestschwelle berechnet, die für 2025 auf 15 % festgelegt wurde und schrittweise erhöht werden soll. Unternehmen, die dieses Ziel erreichen oder übertreffen, können von der Steuer vollständig befreit werden oder sogar eine Gutschrift erhalten, wodurch den Akteuren, die sich bereits für den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität einsetzen, ein finanzieller Anreiz geboten wird.

Sachleistungen für Arbeitnehmer

Die Regierung hat eine Änderung der Berechnungsgrundlage für geldwerte Vorteile angekündigt, die bei Leasing von 30 % auf 50 % der jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs (einschließlich Wartung und Versicherung) und bei erworbenen Fahrzeugen von 9 % auf 15 % steigen wird.

100 %ige Elektrofahrzeuge, die den „Öko-Score“ der Regierung erfüllen, erhalten eine zusätzliche Steuerermäßigung von 70 %, ein Kriterium, das diesen Vorteil auf in Europa hergestellte Modelle beschränkt. Außerdem wird der Strom, der für das Aufladen verwendet wird, bei der Berechnung nicht berücksichtigt, wenn das Aufladen am Arbeitsplatz erfolgt, während zu Hause nur die Hälfte des Verbrauchs berücksichtigt wird.

Abschreibung (AND - Nicht abzugsfähige Abschreibung) und Steuererleichterungen

Unternehmen können ihre Elektrofahrzeuge je nach CO₂-Emissionsgrad zwischen 9.900€ und 30.000€ abschreiben (gegenüber 18.300€ für herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor). Diese Regelung ermöglicht einen günstigeren Steuerabzug und optimiert so die Gesamtkosten der Anschaffung.

Die Mehrwertsteuer auf den Strom, der zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verwendet wird, ist zu 100 % erstattungsfähig, was immer noch eine erhebliche Einsparung bei den Betriebskosten darstellt. Bei Plug-in-Hybriden sind 0% der Mehrwertsteuer auf Benzin und 100% auf Strom abzugsfähig.

Diese Erhöhung der Obergrenze ermöglicht es Unternehmen, einen größeren Teil ihrer Investition zu amortisieren und gleichzeitig die Steuerlast zu senken. Darüber hinaus wird bei Fahrzeugen, die im Rahmen eines Leasingvertrags erworben werden, die nicht abzugsfähige Abschreibung entsprechend der vom Leasinggeber festgelegten Dauer, in der Regel über fünf Jahre, festgelegt, wodurch eine optimierte und vorhersehbare Verwaltung der Steuerlast gewährleistet wird.

Finanzielle Unterstützung und Zuschüsse

Um Unternehmen zu ermutigen, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen, wurden verschiedene Finanzierungsmechanismen eingeführt, die die Anschaffungs- und Betriebskosten senken.


Energieeinsparungszertifikate (EEC)

Seit dem 1ᵉʳ Januar 2025 erleichtert eine dedizierte finanzielle Unterstützung den Kauf von reinen Elektrofahrzeugen. Um förderfähig zu sein, muss das Fahrzeug neu sein oder aus einer Umrüstung stammen und eine Mindestmietdauer von 24 Monaten aufweisen. Der Fördermechanismus beruht auf einer speziellen Berechnung, bei der kumulative kWh in kumulative MWh umgerechnet und dann ein bestimmter Koeffizient angewendet wird. Für ein Nutzfahrzeug kann diese Berechnung beispielsweise zu einem Zuschuss von mehreren zehntausend Euro führen. Diese Regelung stellt einen erheblichen Vorteil für Unternehmen mit großen Fuhrparks dar, da sie einen Teil der Kosten für die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge senkt.

Fördermittel für die Installation von Ladestationen

Die Elektrifizierung einer Flotte beschränkt sich nicht auf die Anschaffung von Fahrzeugen: Sie beinhaltet auch die Installation einer geeigneten Infrastruktur. Zu diesem Zweck bietet das Advenir-Programm Zuschüsse für Unternehmen, die an ihren Standorten Ladestationen einrichten möchten. Um für diese Prämie in Frage zu kommen, muss die Installation zwingend von einem Advenir-zertifizierten Fachmann durchgeführt werden und ein Pflichtenheft erfüllen. Weitere Informationen zu dieser Prämie finden Sie auf der Advenir-Website.

Darüber hinaus gewähren einige Gebietskörperschaften zusätzliche Beihilfen, um diese Umstellung zu fördern.

 

Achtung: Die Umstellungsprämie und der Umweltbonus werden seit dem 02. Dezember 2024 nicht mehr für Unternehmen angeboten.